Satzungsänderungen zum 2. Dezember 2022

Zum 2. Dezember 2022 (Tag der Veröffentlichung auf der allgemein zugänglichen Internetseite des VTNR) sind aufgrund des Beschlusses der Kammerversammlung vom 26. Oktober 2022 verschiedene Satzungsänderungen in Kraft getreten.

Sie beinhalten die Änderungen der Einladungsregelungen für das Präsidium der Tierärztekammer Nordrhein zu den Sitzungen des Aufsichts- und Verwaltungsorgans des VTNR, vorsorgliche Änderungen die die Handlungsfähigkeit der Kammerversammlung in der anhaltenden Corona-Pandemie sicherstellen würden, sowie die Befreiungsmöglichkeit für kurzfristig (bis zu 3 Monaten) Beschäftigte im Kammerbereich Nordrhein, die bereits Mitglied in einer anderen Versorgungseinrichtung sind.

Die vollständige Satzungsänderung (genehmigte Beschlussvorlage als PDF) finden Sie ebenso in der ersten Ausgabe des Deutschen Tierärzteblattes für das Jahr 2023.