Satzungsänderungen zum 1. Januar 2021
Zum 1. Januar 2021 treten verschiedene Satzungsänderungen in Kraft. Die umfangreichen Änderungen wurden von der Kammerversammlung am 7. Oktober 2020 beschlossen. Sie beinhalten insbesondere die Einführung eines neuen Finanzierungsverfahrens.
Als selbstverwaltetes Organ der ersten Säule im deutschen Rentensystem steht das VTNR in der Pflicht, Ihnen eine auskömmliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten. Dieser Verantwortung müssen wir über Jahrzehnte gerecht werden – auch in Zeiten negativer externer Einflüsse wie der andauernden Niedrigzinsphase. Daher hat das VTNR seine Kapitalanlagestrategie im gesetzlichen Rahmen kontinuierlich in Richtung ertragsstärkerer Anlagen wie Aktien, Immobilien und Alternativen Investments ausgerichtet. Hierfür ist eine deutlich stärkere Risikounterlegung über Reserven nötig. Um diese bewährte Strategie auf lange Sicht fortsetzen zu können, muss das VTNR seine Finanzierung auf eine zukunftsfähige Basis stellen. Dies gelingt mit dem modifizierten offenen Deckungsplanverfahren. Diese Finanzierungsmethode, die inzwischen fast alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen nutzen, wendet das VTNR für Beitragszahlungen ab dem 1. Januar 2021 an.
Die vollständige Satzungsänderung finden Sie in der Ausgabe 12/2020 des Deutschen Tierärzteblattes.