Satzungsänderungen zum 8. Dezember 2023

Zum 8. Dezember 2023 (Tag der Veröffentlichung auf der allgemein zugänglichen Internetseite des VTNR) sind aufgrund des Beschlusses der Kammerversammlung vom 25. Oktober 2023 verschiedene Satzungsänderungen in Kraft getreten.

Sie beinhalten die Erweiterung der Erfordernisse bei satzungsgemäßen Anträgen und der rechtssicheren Kommunikation des Versorgungswerkes mit seinen Mitgliedern. Bislang sah die Satzung ausschließlich die schriftliche Antragstellung vor, ebenso wie die schriftliche Bekanntgabe durch Bescheid. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund der Einführung eines digitalen Mitgliederportals im Hinblick auf § 3 Absatz 1 Satz 2 E-Government-Gesetz NRW (EGovG NRW) und dem damit verbundenen elektronischen Austausch auf einem rechtssicheren Weg.

Die vollständige Satzungsänderung (genehmigte Beschlussvorlage als PDF) finden Sie ebenso in der ersten Ausgabe des Deutschen Tierärzteblattes für das Jahr 2024.