Satzungsänderungen zum 1. Januar 2022

Zum 1. Januar 2022 sind aufgrund des Beschlusses der Kammerversammlung vom 24. November 2021 verschiedene Satzungsänderungen in Kraft getreten.

Sie beinhalten die Änderungen der Vertretungsregelungen für das Versorgungswerk aufgrund der Änderungen im Heilberufsgesetz NRW, Änderungen die die Handlungsfähigkeit der Gremien in der anhaltenden Corona-Pandemie sicherstellen, Befreiungsmöglichkeiten für gelegentlich bzw. vorübergehend Berufstätige (Dienstleistende) sowie die Änderung zur Bekanntmachung der zukünftigen Satzungsänderungen. Zukünftige Bekanntmachungen werden im öffentlichen Teil der Internetplattform des VTNR erfolgen. Die Veröffentlichungen der Satzungsänderungen im Deutschen Tierärzteblatt werden beibehalten.

Die vollständige Satzungsänderung finden Sie in der ersten Ausgabe des Deutschen Tierärzteblattes für das Jahr 2022.