Neues Leistungsrecht ab 1. Januar 2021

Zum 1. Januar 2021 wird ein neues Finanzierungsverfahren im Versorgungswerk der Tierärztekammer Nordrhein eingeführt. Hierüber haben wir Sie bereits mit unserem Schreiben vom 27. November 2020 entsprechend informiert. Das Informationsblatt zum neuen Finanzierungsverfahren stellen wir Ihnen hiermit zum nachlesen zur Verfügung.

Informationsblatt zum neuen Leistungsrecht