Beiträge zur Höherversicherung
Neben den Pflichtbeiträgen können Mitglieder zusätzliche Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung entrichten. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag notwendig (Downloadbereich o. rechts).
Die zusätzlichen Beiträge dürfen zusammen mit den Pflichtbeiträgen jährlich das 24-Fache des monatlichen Regelpflichtbeitrages (2020: 1.283,40 €) nicht überschreiten.
Weitere Informationen zur Höherversicherung finden Sie unter § 9 a unserer Satzung. Selbstverständlich können Sie sich auch gerne persönlich mit uns in Verbindung setzen.
Formulare
Elektronischer DRV-Befreiungsantrag
Antrag auf Mitgliedschaft (Personenerfassungsbogen)
Antrag auf Beitragsüberleitung (Überleitungsantrag)
Antrag auf Höherversicherung
SEPA-Lastschriftmandat
Antrag auf Altersrente
Antrag auf Hinterbliebenenrente
Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente