Beiträge zur Höherversicherung

Neben den Pflichtbeiträgen können Mitglieder zusätzliche Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung entrichten. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag notwendig (Downloadbereich o. rechts).

Die zusätzlichen Beiträge dürfen zusammen mit den Pflichtbeiträgen jährlich das 24-Fache des monatlichen Regelpflichtbeitrages (2020: 1.283,40 €) nicht überschreiten.

Weitere Informationen zur Höherversicherung finden Sie unter § 9 a unserer Satzung. Selbstverständlich können Sie sich auch gerne persönlich mit uns in Verbindung setzen.

Formulare

Elektronischer DRV-Befreiungsantrag

Antrag auf Mitgliedschaft (Personenerfassungsbogen)

Antrag auf Beitragsüberleitung (Überleitungsantrag)

Antrag auf Höherversicherung

SEPA-Lastschriftmandat

Antrag auf Altersrente

Antrag auf Hinterbliebenenrente

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente