Elektronisches Befreiungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Jeder neue Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss ab dem 1. Januar 2023 zwingend elektronisch gestellt werden. Schriftliche Befreiungsanträge, die erst nach dem 30. Dezember 2022 beim VTNR eingehen, werden von der DRV nicht mehr akzeptiert. Gültig ist das Datum des Posteingangs im VTNR.

Die elektronische Antragstellung ist beim VTNR bereits vor dem 1. Januar 2023 möglich.

Auch im elektronischen Befreiungsverfahren ist bei jedem Tätigkeitswechsel ein neuer Antrag erforderlich. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über Ihr Versorgungswerk und wird ohne Unterschrift auf dem elektronischen Wege schnell und einfach akzeptiert. Die Frist für eine Antragstellung bleibt ebenfalls unverändert. Danach gilt eine Befreiung nur ab dem Beginn einer Beschäftigung, wenn die Befreiung binnen drei Monaten nach Beschäftigungsaufnahme beantragt wird. Nach Ablauf dieser Antragsfrist wirkt eine Befreiung erst ab dem Datum des Antragseingangs.

Den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung Ihres Antrages erhalten Sie wie bisher von der DRV in schriftlicher Form. Die DRV benachrichtigt das Versorgungswerk elektronisch über die Entscheidung zu Ihrem Antrag.

Bitte informieren Sie unbedingt zeitnah Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber über den Bescheid zu Ihrem Befreiungsantrag.

Bei Fragen geben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle gerne Auskunft. Sie erreichen uns während der Bürozeiten telefonisch unter 0211 13902-800 oder Sie nehmen per E-Mail an info@vtnr.de Kontakt auf.

Dokument: Weitergehende Informationen und Ausfüllhilfe zum elektronischen Befreiungsverfahren

Link: Elektronischer Antrag der DASBV zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht