Beitragsbemessung 2022

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab dem 1. Januar 2022 auf monatlich 7.050,00 € gesenkt. Der Beitragssatz bleibt unverändert bei 18,6 Prozent. Damit vermindert sich der monatliche Regelpflichtbeitrag ab dem 1. Januar 2022 auf 1.311,30 €. Der monatliche Mindestbeitrag vermindert sich ab dem 1. Januar 2022 auf 131,13 €.

Wir bitten Sie, die vorgenannten Änderungen bei Ihren Überweisungen bzw. Daueraufträgen zu berücksichtigen.
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates wird das Versorgungswerk diese Änderungen entsprechend berücksichtigen und die Beiträge automatisch anpassen.