Beitragsbemessung 2020
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung wurde ab dem 1. Januar 2020 auf monatlich 6.900,00 € erhöht. Der Beitragssatz bleibt unverändert bei 18,6 Prozent. Damit erhöht sich der monatliche Regelpflichtbeitrag ab dem 1. Januar 2020 auf 1.283,40 €. Der monatliche Mindestbeitrag erhöht sich ab dem 1. Januar 2020 auf 128,34 €.
Wir bitten Sie, die vorgenannten Änderungen bei Ihren Überweisungen bzw. Daueraufträgen zu berücksichtigen.
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates wird das Versorgungswerk diese Änderungen entsprechend berücksichtigen und die Beiträge automatisch anpassen.